5 Jahre GarantiePOWERSTATION DER NEUEN GENERATION

Information nach dem Batteriegesetz

Hinweis nach Batteriegesetz

 

Wir möchten dich darauf hinweisen, dass unsere Sendungen Batterien und Akkus enthalten können, was uns gemäß dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Folgendes zu erklären:

Batterien und Akkus sollten nicht im Hausmüll entsorgt werden. Du bist gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Altbatterien können schädliche Stoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder deine Gesundheit beeinträchtigen könnten. Jedoch enthalten Batterien auch wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können recycelt werden. Nach Gebrauch kannst du die Batterien entweder an uns zurücksenden oder sie in unmittelbarer Nähe, beispielsweise im Handel, in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager, kostenlos abgeben. Die Rückgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf die üblichen Mengen für Endnutzer beschränkt sowie auf Altbatterien, die der Händler als Neuware in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

 

Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne signalisiert dir, dass Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Darunter findest du weitere Symbole mit folgender Bedeutung:

Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

Diese Kennzeichnungen helfen dir, die Art der enthaltenen Materialien zu erkennen und zeigen, dass eine fachgerechte Entsorgung wichtig ist, um Umwelt und Gesundheit zu schützen.

Laut dem Batteriegesetz sind verschiedene Bestimmungen zu beachten, die sowohl Kennzeichnungspflichten (§ 17 Abs. 3) als auch Verkehrsverbote (§ 3) für Batterien regeln, die bestimmte Höchstgrenzen für enthaltene Metalle überschreiten. Neben den Pflichten für Hersteller, was Anzeigen, Informationen und Kennzeichnungen betrifft – einschließlich Importeuren – und der Verpflichtung zur Bereitstellung eines herstellereigenen Rücknahmesystems (www.wirsammelnbatterien.de), sofern kein eigenes Rücknahmesystem des Herstellers vorhanden ist, gibt es auch Verpflichtungen für Batteriehändler. Gemäß § 9 Abs. 1 BattG müssen alle Verkäufer Altbatterien vom Endnutzer an oder in unmittelbarer Nähe des Verkaufsortes kostenfrei zurücknehmen.